Amazon-Gutscheine als Sachbezug unzulässig
Gutscheinkarten sind als Gehaltsbestandteil ein beliebt, denn sie sind in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Gutscheinen von Amazon ist aber Vorsicht geboten, denn diese zählen nicht als Sachbezug.

Wie die Steuerberater für Ärzte und Apotheken "Vesting & Partner" auf Ihrer Webseite mitteilen, sind Gutscheine von Amazon seit einer gesetzlichen Neuregelung in 2022 nicht mehr als Sachbezug zu werten. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber eine Begrenzung der Reichweite von Gutscheinen verlangt, damit diese als Sachbezug gelten. Da der Onlineshop von Amazon allerdings einer unbegrenzten Anzahl von Partnern offen steht und über die Plattform auch weitere Angebote wie z.B. Streamingdienste angeboten werden, gelten Amazon-Gutschein als Geldersatz und sind somit steuerpflichtig.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind z.B. Tankgutscheine oder Einkaufsgutschein für bestimmte, einzelne Supermärkte.
Eine steuerrechtlich saubere Lösung erzielt man auch mit entsprechenden Debitkartenlösungen. Hier haben die Anbieter die Einsatzmöglichkeiten so gefasst, dass diese begrenzt sind. Dennoch sind die Anwendungsmöglichkeit so breit, dass diese Einschränkungen in der Praxis kaum auffallen. Wir beraten Sie gerne gemeinsam mit Ihrem Steuerberater zu diesem Thema...
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