Nachweisgesetz in Kraft
Sven-Olaf Lippke • 1. August 2022
Das Nachweisgesetz zwingt nahezu alle Arbeitgeber dazu, in Bezug auf die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter tätig zu werden.
Während der eigentliche Vertragsschluss theoretisch nach wie vor formlos und mündlich möglich ist, müssen die Arbeitgeber bei Neueinstellungen die Arbeitsbedingung schriftlich (NICHT elektronisch) aushändigen. Mitarbeiter mit bestehenden Arbeitsverträgen können die Aushändigung ebenfalls verlangen. Es empfiehlt sich also, die entsprechenden Unterlagen zu erstellen und einmalig allen Mitarbeitern zu übergeben, um dieses Thema konsolidiert zu regeln.
Ausgewählte Inhalte der Nachweispflicht sind:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses und bei befristeten Verträgen das Ende
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Dauer der Probezeit
- Zusammensetzung und Höhe der Vergütung
- uvm.
Gerade der letzte Punkt birgt Stolpersteine, da hier auch das Thema "Betriebliche Altersvorsorge" eine Rolle spielt, auf die jeder Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch hat.
Weitere Informationen zu den Nachweispflichten und zum Thema gesetzliche Altersvorsorge erhalten Sie gerne bei unserem Spezialisten zu diesem Thema Krischan Soeken.

Verstöße gegen die Nachweispflicht sind Ordnungswidrigkeiten die mit bis zu 2.000€ geahndet werden
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